Von A-Z

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Abfindung -  Die betriebliche Altersvorsorge ist auf eine laufende Rentenauszahlung ausgerichtet. Eine Abfindung kommt daher lediglich bei Kleinstbetragsrenten in Betracht. ..............................................................................................................................................
Abmeldung -  Mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses endet auch Ihre Pflichtversicherung in der Zusatzversorgungskasse Thüringen. Die Abmeldung erledigt Ihr Arbeitgeber. Damit wird die Pflichtversicherung automatisch zu einer beitragsfreien Versicherung. Das heißt für Sie: Ihre erworbene Anwartschaft auf eine spätere Rentenleistung bleibt in voller Höhe erhalten. Deshalb sollten Sie nicht vergessen, im Rentenfall auch einen Rentenantrag bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen zu stellen. Haben Sie bereits eine Freiwillige Versicherung, kann diese natürlich auch nach dem Ende der Pflichtversicherung fortgesetzt werden. Dafür genügt es, wenn Sie uns dies innerhalb von drei Monaten nach der Abmeldung mitteilen. ..........................................................................................................................................................................
Abschläge -  Die Abschläge bei der Betriebsrente richten sich nach den Abschlägen in Ihrem gesetzlichen Rentenbescheid (0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme). Anders als bei der gesetzlichen Rente sind die Abschläge bei Ihrer Betriebsrente auf maximal 10,8 % begrenzt. ................................................................................................
Abschlussgebühr -  Bei der ZVK Thüringen gibt es keine Abschlussgebühren, da die Zusatzversorgung eine tarifvertragliche Leistung ist. Die ZVK Thüringen als öffentlich-rechtliche Einrichtung der Tarifparteien sorgt für deren Umsetzung.  Auch beim Abschluss einer Freiwilligen Versicherung sind diese, genau wie Provisionen, nicht vorgesehen. tzurrrrrrrrrrruuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuz
Altersteilzeit -  In der Zusatzversorgung erhalten Sie während der gesamten Altersteilzeitbeschäftigung 90 % der Versorgungspunkte, die Ihnen bei voller Arbeitszeit zustehen würden. Ihre Betriebsrente steigt also ähnlich weiter wie ohne Altersteilzeit. .....................................................................................................................
Antrag auf Altersvorsorgezulage (Zulagenantrag): -  Keine Zulagen ohne Antrag - auf diese einfache Formel lässt sich die staatliche Förderung bringen. Nur wenn Sie mindestens einmal den Zulagenantrag stellen, können Sie Grund- und/oder Kinderzulage(n) erhalten. Im Antrag haben wir bereits alle uns bekannten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) vorausgefüllt. Prüfen Sie diese dennoch sorgfältig. Unter dem Punkt „H" können Sie aus Ihrem Antrag einen Dauerzulagenantrag machen. Damit müssen Sie nicht jedes Jahr erneut die Zulagen beantragen, das erledigt die ZVK Thüringen dann automatisch für Sie. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Arbeitgeberwechsel -  Arbeiten Sie weiterhin im öffentlichen Dienst werden Ihre zurückgelegten Pflichtversicherungszeiten auf die nun zuständige Zusatzversorgungseinrichtung übertragen (Überleitung). Der Überleitungsantrag wird immer bei der Kasse gestellt, zu der Sie wechseln. Andernfalls, wird Ihr Rentenkonto auf den Status „beitragsfrei“ umgestellt. Auch in diesem Fall bleibt Ihre Anwartschaft erhalten. Sie können die Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgungskasse auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fortführen. Dies müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Zusatzversorgungskasse beantragen. ................................................................................................................................................................................................................................
Arbeitgeberwechsel -  Sie können die Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgungskasse auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fortführen. Dies müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Zusatzversorgungskasse beantragen. ...............................................................................................................................................................................................
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente -  Da Sie mit einer Entgeltumwandlung Ihr Bruttoentgelt senken, wird sich dadurch Ihre gesetzliche Rente minimal verringern. Zahlen Sie z.B. jährlich 1.200 € in Ihre Entgeltumwandlung, führt dies zu einer Verringerung der gesetzlichen Rente von ca. 1 € monatlich. Dieser Verringerung steht immer eine deutlich höhere Zusatzrente aus der Entgeltumwandlung gegenüber. margin-top:25px; margin-bottom:10px; border-bottom: 2px solid #E2DCDC;
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung -  Auch auf Ihre Betriebsrente sind Kranken-, Zusatz- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten, wenn Sie Ihre Beiträge aus dem Bruttoentgelt zahlen (Bruttomodell bzw. Entgeltumwandlung). Beiträge zur Krankenversicherung werden dann erhoben, wenn die Summe Ihrer Betriebsrenten die Freigrenze von monatlich 176,75 € (Stand 2024) übersteigt. Ihre Krankenkasse teilt uns über ein elektronisches Meldeverfahren alle notwendigen Informationen über eine Beitragsabführungspflicht mit. Die ZVK als sogenannte Zahlstelle behält dann monatlich die Beiträge von Ihrer Betriebsrente ein und führt diese an Ihre Krankenkasse ab. Sie müssen uns nur über einen Wechsel Ihrer Krankenkasse in Kenntnis setzen. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind auf Ihre komplette Betriebsrente zu entrichten. ......................................................................................                                            ..................................................................
Berechnung der Anwartschaft -  Die Betriebsrente wird nach dem Punktemodell berechnet. Für jedes Versicherungsjahr ergeben sich demnach Versorgungspunkte, die zum Rentenbeginn in einen Zahlbetrag umgewandelt werden. Wie einfach die Berechnung Ihrer Zusatzversorgung ist, können Sie im Punktemodell mit Ihren eigenen Jahreswerten nachvollziehen. ...........................................................................................
Berufseinsteigerbonus -  Haben Sie eine Freiwillige Versicherung mit staatlicher Förderung abgeschlossen und haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, steht Ihnen im ersten Sparjahr einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage zu. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Elternzeit -  Auch während der Elternzeit sind Sie bei uns optimal abgesichert. Obwohl keine Beiträge entrichtet werden, werden Ihrem Versorgungskonto so viele Punkte gutgeschrieben, als würden Sie 500 € monatlich verdienen. ........................................................................................................................................................................................................
Entgelt -  Nur das Entgelt aus Ihrem ersten Arbeitsverhältnis kann umgewandelt werden. Entgelt ist insbesondere die laufende Vergütung, die jährliche Sonderzuwendung und die vermögenswirksamen Leistungen. Eine Entgeltumwandlung ist nur für künftige Entgeltansprüche möglich......................................................................................................................... margin-top:25px; margin-bottom:10px; border-bottom: 2px solid #E2DCDC;
Erwerbsminderungsrente -  In Ihrem Rentenpaket bei der ZVK Thüringen ist auch der Erwerbsminderungsschutz beinhaltet. Stellt der gesetzliche Rentenversicherungsträger bei Ihnen eine Erwerbsminderung fest, haben Sie auch Anspruch auf eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung. Für die Prüfung Ihres Anspruches benötigen wir einen Rentenantrag. ..........................................................................................................................................................................
Freiwillige Versicherung -  Natürlich können Sie Ihre Vorsorge auch mit weiteren Einzahlungen aufstocken. So bleibt Ihre Altersvorsorge in einer Hand und Sie kommen auch hier in den Genuss der Vorteile, die Ihnen die Zusatzversorgungskasse Thüringen bietet. Als Möglichkeiten bieten wir Ihnen die Riester-Rente und die Entgeltumwandlung. .............................................................................................................................................................
Garantiezins (Pflichtversicherung) -  Bei der Berechnung Ihrer Rente aus der Pflichtversicherung ist ein Garantiezins von 3,25 % hinterlegt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten auf dem Geldmarkt kommen Sie damit in den Genuss eines überdurchschnittlich rentablen Produktes. ...................................................................................................
Grenzbetrag -  Der steuer- und sozialabgabenfreie Jahres-Grenzbetrag für eine Entgeltumwandlung im Jahr 2024 beträgt 3.624 €. Darüber hinaus können zusätzlich noch einmal 3.624 € steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig, umgewandelt werden. Zahlen Sie Beiträge in der Pflichtversicherung im Bruttomodell ein, so verringern diese Ihren zur Verfügung stehenden Grenzbetrag. Gern errechnen wir Ihnen den möglichen Beitrag. margin-top:25px; margin-bottom:10px; border-bottom: 2px solid #E2DCDC;
Grundzulage -  Jedem Zulageberechtigten steht eine Grundzulage zu. Diese beträgt jährlich 175 €. -------------------------------------------------------------------------------------------
Hinterbliebenenversorgung -  Im Rahmen Ihrer Pflichtversicherung ist der Hinterbliebenenschutz automatisch integriert. So sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder (bis zum Erreichen der Altersgrenze) abgesichert. Für die Prüfung Ihres Anspruches benötigen wir einen Rentenantrag. ...........................................................................................................................................................................................................
Kinderzulage -  Die Kinderzulage wird für jedes Ihrer Kinder gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Diese kann die Zulage auch auf den Vater übertragen. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der auch tatsächlich das Kindergeld erhält. Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Die Zulage wird einmal im Jahr gezahlt und beträgt für ein nach dem 31.12.2007 geborenes Kind auf 300 €. Für davor geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 185 €. --------------------------------------------------------------------------------
Mindestbeitrag -  Der jährliche Mindestbeitrag für eine Entgeltumwandlung beläuft sich für das Jahr 2024 auf 265,13 €. ...........................................................................................................................................................................................................................
Mindesteigenbeitrag -  Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Betrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe aufwenden. Dieser wird aus 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes des Vorjahres ermittelt. Durch die staatliche Förderung reduziert sich Ihr Aufwand zur Altersvorsorge um Ihre Grundzulage und gegebenenfalls zusätzlich um die Kinderzulage/n. Der nach Abzug aller Zulagen verbleibende Betrag ist der von Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr noch zu leistende Mindesteigenbeitrag. Ihren Mindesteigenbeitrag können Sie auch online berechnen. ---------------------------------------------------------------------------------
Mutterschutz -  Zeiten des Mutterschutzes werden bei der Zusatzversorgungskasse den Beschäftigungszeiten gleichgestellt. Damit gelten diese als vollwertige Versicherungszeiten, für die demzufolge auch Wartezeitmonate entstehen. Zudem erhalten Sie in diesem Zeitraum als soziale Komponente weiterhin die vollen Versorgungspunkte gutgeschrieben. ................................................................................................................................
Nachgelagerte Besteuerung -  Da in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Hinweis: Da im Alter i.d.R. das Einkommen geringer als während des Erwerbslebens ist, sind damit auch der Steuersatz und die Steuerlast geringer. ......................................................................................................................................................................................
Nachgelagerte Besteuerung -  Ist in der Ansparphase die staatliche Förderung in Anspruch genommen worden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Hinweis: Da im Alter i.d.R. das Einkommen geringer als während des Erwerbslebens ist, sind damit auch der Steuersatz und die Steuerlast geringer. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Pensionskasse -  Der Durchführungsweg für Ihre betriebliche Altersvorsorge bei der ZVK Thüringen ist der einer Pensionskasse. Dabei beruht das Leistungsversprechen auf den Regelungen des Tarifvertrages über die zus. Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - ATV-K. ...........................................................................................................................................................................................
Provisionen -  Bei der ZVK Thüringen fallen keine Provisionen an. So profitieren Sie als Versicherter im vollen Umfang von den eingezahlten Beiträgen.   ewrqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqq
Rentenantrag -  Teilen Sie uns telefonisch mit, wenn absehbar ist, dass Sie in Rente gehen werden. Wir schicken Ihnen dann umgehend die notwendigen Unterlagen zu. Die Vorlage des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mehr erforderlich, da die Daten vom Rentenversicherungsträger automatisch übermittelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sind die Unterlagen komplett, werden wir die Rente festsetzen. Sie können sich den Rentenantrag natürlich auch ganz bequem herunterladen. ..............................................................................................................
Rentenbeginn -  Der Anspruch auf eine Betriebsrente entsteht immer dann, wenn auch ein Anspruch beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger besteht und die weiteren Voraussetzungen (Wartezeit) erfüllt sind. Die Vorlage des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mehr erforderlich, da die Daten vom Rentenversicherungsträger automatisch übermittelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sollten Sie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung. In diesem Fall erfolgt eine gesonderte Prüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen auf eine Betriebsrente. Gehen Sie vor Ihrem gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter in Rente, ist mit Abschlägen zu rechnen. ...............................................................................................................................................................................
Satzung -  Die direkte Rechtsgrundlage, die über die Aufgaben und die Kompetenzen der ZVK Thüringen bestimmt, ist die Satzung der Zusatzversorgungskasse Thüringen. Sie finden hier die aktuell gültige Fassung: Satzung der ZVK. ...................................................................................................................
Schädliche Verwendung -  Die Freiwillige Versicherung mit staatlicher Förderung dient dem Aufbau einer lebenslangen monatlichen Altersrente. Dafür zahlt Ihnen der Staat Zulagen und gewährt einen Sonderausgabenabzug. Verwenden Sie ihr Altersvorsorgevermögen nicht für eine lebenslange Leistung und kündigen Ihren Vertrag, liegt nach dem Altersvermögensgesetz eine schädliche Verwendung vor. Eine schädliche Verwendung liegt ebenfalls vor, wenn Sie sich ihr Altersvorsorgevermögen bei Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen oder ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union bzw. in einen Staat auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftraum nicht anwendbar ist verlegen. Bei einer schädlichen Verwendung werden die in dem Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die gegebenenfalls gewährten Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug von der Auszahlungssumme einbehalten und an die Zulagenstelle (ZfA) zurück gezahlt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sockelbetrag -  Der Sockelbetrag beträgt einheitlich 60 € jährlich. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie diesen Beitrag in jedem Fall jährlich zahlen, auch wenn Ihr Mindesteigenbeitrag darunter liegt. Beispiel: Den Sockelbetrag müssen z.B. auch Mütter oder Väter mit Kindern einzahlen, die während der Elternzeit kein Arbeitseinkommen beziehen. -------------------------------------------------------------------------
Sonderausgabenabzug -  Die Beiträge zur Freiwilligen Versicherung mit staatlicher Förderung, einschließlich der Zulagen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Der abzugsfähige Beitrag ist allerdings begrenzt. Das Finanzamt überprüft, ob die Steuerersparnis oder die Zulage günstiger ist. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, erstattet Ihnen das Finanzamt den zusätzlichen Steuervorteil. Um Ihre Beiträge an das Finanzamt melden zu dürfen, benötigen wir die Einwilligungserklärung zur automatisierten Datenübermittlung an die ZfA von Ihnen. Nur wenn Sie die Einwilligung erteilt haben, können Sie den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Soziale Komponenten -  Hier werden dem Versorgungskonto Versorgungspunkte gutgeschrieben, ohne dass diesen eine direkte Beitragsleistung gegenüber steht. In der Satzung der ZVK sind drei soziale Komponenten vorgesehen:
  • die Mutterschutzzeit,
  • die Elternzeit und
  • die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungs- bzw. bei Hinterbliebenenrenten.
Vermögenswirksame Leistungen (VwL) -  Gern können Sie auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Ihren Entgeltumwandlungsvertrag fließen lassen. Dadurch verschenken Sie keinen Cent dieser Leistung und können gleichzeitig Ihren eigenen Beitrag senken. Vereinbaren Sie gleich beim Abschluss des Vertrages zur Entgeltumwandlung die Berücksichtigung Ihrer VwL. margin-top:25px; margin-bottom:10px; border-bottom: 2px solid #E2DCDC;
Versicherungsnachweis -  Sie erhalten einmal jährlich einen Versicherungsnachweis. Diesem können Sie entnehmen, wie hoch Ihre derzeitige Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente wegen Alters ist. Somit haben Sie immer Alles im Überblick und können vergleichen, wie Ihr Versorgungskonto von Jahr zu Jahr wächst. Haben Sie eine Freiwillige Versicherung bei uns, bekommen Sie für diese einen zusätzlichen Nachweis. Zudem erhalten Sie i.d.R. mit Ihrem Versicherungsnachweis auch eine Prognose der zu erwartenden Altersrente. Anhand Ihrer bei uns vorhandenen Daten, rechnen wir Ihre Rentenanwartschaft zum voraussichtlichen Rentenbeginn hoch. So haben Sie immer alles im Blick. Enthält Ihr Versicherungsnachweis keine Hochrechnung, erstellen wir Ihnen eine solche gern auf Anfrage. .......................................................................................................................................
Versicherungsnachweis -  Sie erhalten einmal jährlich einen Versicherungsnachweis. Diesem können Sie entnehmen, wie hoch Ihre derzeitige Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente ist. Somit haben Sie immer Alles im Überblick und können vergleichen, wie Ihr Versorgungskonto von Jahr zu Jahr wächst. .......................................................................................................................................
Versicherungspflicht -  Ihr Arbeitgeber ist Mitglied der ZVK Thüringen. Diese Mitgliedschaft besteht, weil seine Beschäftigten durch den TVöD einen tarifvertraglichen oder einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zusatzversorgung haben. Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Mitglied stehen und
  • das 17. Lebensjahr vollendet haben,
  • bis zum Eintritt in die abschlagsfreie Regelaltersrente die Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllen können.
Wartezeit -  Grundsätzlich gilt, dass eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss (Mindestwartezeit), um in den Genuss einer Rentenzahlung zu kommen. Für diese 60 Monate muss der Arbeitgeber Umlagen/Beiträge aus dem Arbeitsentgelt an die Kasse entrichtet haben.   ....................................................................................................................................................................................................
Zulagen -  Haben Sie sich für das Nettomodell entschieden, haben Sie Anspruch auf staatliche Zulagen. Diese betragen jährlich maximal
  • 175 € Grundzulage für Sie persönlich und
  • Kinderzulage für jedes Ihrer kindergeldberichtigten Kinder.
Die Kinderzulage beträgt 300 € (geb. ab 2008) bzw. 185 € (geb. bis 31.12.2007). Um diese Zulagen zu erhalten, senden wir Ihnen im 2. Beitragsjahr den „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ (Zulagenantrag) zu. Damit können Sie uns ermächtigen, die Zulagen für Sie automatisch jährlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. ....................................................................................................................................................................
Zurechnungszeit -  Beim Eintritt einer Erwerbsminderung wird ein bei der ZVK versicherter Beschäftigter so gestellt, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge eingezahlt. Zur Berechnung wird das Durchschnittsentgelt der letzten drei Jahre vor dem Versicherungsfall heran gezogen. Gleiches gilt bei Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. ...................................................................................