Betriebsrente jetzt noch attraktiver
Das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Pflichtversicherung bei der ZVK Thüringen. Genauer gesagt auf das Nettomodell.
Durch die gesetzlichen Neuregelungen werden im Nettomodell nun keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf alle Rentenbestandteile fällig, die
• auf Ihren eigenen Einzahlungen und
• auf staatlichen Zulagen beruhen.
Dadurch haben Sie im Vergleich zum Bruttomodell eine höhere Nettorente zur Verfügung, womit das Nettomodell insbesondere für Versicherte, die Wert auf eine möglichst hohe Betriebsrente legen, noch interessanter wird.
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