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ZVK-Newsletter 01/2018

 

Betriebsrente jetzt noch attraktiver

Das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Pflichtversicherung bei der ZVK Thüringen. Genauer gesagt auf das Nettomodell.

Durch die gesetzlichen Neuregelungen werden im Nettomodell nun keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf alle Rentenbestandteile fällig, die

• auf Ihren eigenen Einzahlungen und

• auf staatlichen Zulagen beruhen.

Dadurch haben Sie im Vergleich zum Bruttomodell eine höhere Nettorente zur Verfügung, womit das Nettomodell insbesondere für Versicherte, die Wert auf eine möglichst hohe Betriebsrente legen, noch interessanter wird.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website!

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Gern beraten wir Sie zur Thematik telefonisch.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine kostenfreie Informationsveranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber durchzuführen. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung.