Mindesteigenbeitrag

Mindesteigenbeitrag

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Betrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe aufwenden.

Dieser wird aus 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes des Vorjahres ermittelt. Durch die staatliche Förderung reduziert sich Ihr Aufwand zur Altersvorsorge um Ihre Grundzulage und gegebenenfalls zusätzlich um die Kinderzulage/n.

Der nach Abzug aller Zulagen verbleibende Betrag ist der von Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr noch zu leistende Mindesteigenbeitrag. Ihren Mindesteigenbeitrag können Sie auch online berechnen. ———————————————————————————