Ein Riester-Vertrag ist eine lukrative Form der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge bei der ZVK Thüringen und bietet einige Vorteile.
So hat jeder gesetzlich Rentenversicherte Anspruch auf
- staatliche Zulagen und kann darüber hinaus
- die gezahlten Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen.
ZulagenSteuervorteil
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Zulagen. Jedem gesetzlich Rentenversicherten stehen
- 175 € jährliche Grundzulage zu.
Darüber hinaus profitieren Sie von Kinderzulagen, solange Sie für Ihre Kinder Kindergeld beziehen:
- 300 € jährliche Kinderzulage, wenn Ihr Kind nach 2007 geboren ist.
- 185 € jährliche Kinderzulage, wenn Ihr Kind vor 2008 geboren ist.
Junge Versicherte haben einmalig zusätzlich einen Anspruch auf
- 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn Sie bei Vertragsbeginn unter 25 Jahre alt sind.
Zudem können Sie die gezahlten Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen. Dafür übermitteln wir die Höhe der Beiträge, Ihr Einverständnis voraus gesetzt, automatisch an das Finanzamt. Dort wird die mögliche Steuererstattung geprüft.
Bsp:
Eine Versicherte (25.000 € Jahresbrutto) mit zwei Kindern (geb. 2006 bzw. 2010) hat bei eigener Einzahlung von 340 € einen Zulagenanspruch von 660 €, bestehend aus
- 175 € Grundzulage und
- 485 € Kinderzulage.
Unser Tipp:
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