Organe der Zusatzversorgungskasse Thüringen sind der Direktor und der Kassenausschuss.
Die Zusatzversorgungskasse unterliegt der Rechtsaufsicht des Thüringer Innenministeriums, Referat 32, Steigerstr. 24 in 99096 Erfurt.
Der Direktor der Zusatzversorgungskasse Thüringen ist der Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen.
Er wird auf sechs Jahre bestellt und leitet die ZVK Thüringen geschäftsführend.
Der Direktor ist oberste Dienstbehörde im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften sowie Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter der Beamten und sonstigen Bediensteten. Er
- bereitet die Sitzungen des Kassenausschusses vor,
- nimmt an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teil und
- vollzieht die Beschlüsse.
Seit dem 01.05.2013 ist Herr Steffen Bürger Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen.
Der Kassenausschuss ist das aus Vertretern der Mitglieder und der Versicherten gebildete Beschlussorgan der ZVK Thüringen.
Er besteht aus neun Personen, davon fünf aus dem Kreise der Mitglieder und vier aus dem Kreise der Versicherten. Für jedes Kassenausschussmitglied wird ein Stellvertreter bestimmt. Dabei
- werden fünf Kassenausschussmitglieder aus dem Kreise der Mitglieder vom Verwaltungsrat des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen vorgeschlagen.
- werden vier Gremienmitglieder aus dem Kreise der Versicherten von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als Tarifvertragspartner für die kommunale Altersversorgung vorgeschlagen.
Sowohl die Kassenausschussmitglieder als auch ihre Stellvertreter werden vom Thüringer Innenministerium berufen. Das Gremium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Derzeit ist Martin Bierbrauer, Gemeinschaftsvorsitzender der VG Heideland-Elstertal-Schkölen, Vorsitzender des Kassenausschusses, sein Stellvertreter ist Jürgen Schön vom ver.di Bezirk Thüringen.
Die Amtszeit der Mitglieder des Kassenausschusses beträgt sechs Jahre. Der Kassenausschuss führt nach Beendigung der Amtszeit seine Geschäfte bis zur Neuberufung weiter. Die Mitglieder des Kassenausschusses und ihre Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig.
Der Kassenausschuss beschließt u. a. über:
- die Satzung und deren Änderungen,
- den Wirtschaftsplan,
- die Bestellung des Wirtschaftsprüfers,
- die Feststellung des Jahresabschlusses,
- die Entlastung des Direktors,
- die Höhe des Umlagesatzes und Zusatzbeitrages,
- die Verteilung der Überschüsse,
- die Bestellung des verantwortlichen Aktuars,
- das Benehmen der Kasse mit der Ernennung und Entlassung des Direktors.
Er überwacht gleichzeitig die Geschäftsführung und kann sich dazu vom Direktor jederzeit über alle Angelegenheiten unterrichten lassen und verlangen, dass ihm oder von ihm bestimmten Mitgliedern Einsicht in die Geschäftsunterlagen gewährt wird.