Ziel der Zusatzversorgung ist die Absicherung des Lebensstandards unserer Versicherten im Alter durch die Zahlung einer Betriebsrente.
Grundlage dafür ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD, der für alle Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge vorsieht (§ 25 TVöD). Der Anspruch ergibt sich aus dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ATV-K.
Wir sind Dienstleister für die Mitglieder und Versicherten und übernehmen u.a. folgende Aufgaben:
- Berechnung aller Versicherungs- und Leistungsverhältnisse
- Überwachung der eingegangenen Zahlungen
- Telefonische Beratung
- Regelmäßige Informationsbereitstellung, Vor-Ort-Beratung
- Beratung rund um die Pflichtversicherung
- Bearbeitung von Rentenanträgen
- Berechnung und Auszahlung der Betriebsrenten
- Beratung rund um die Freiwillige Versicherung (Riester-Rente und Entgeltumwandlung)
- Beantragung staatlicher Förderung bei den zuständigen Stellen
- Kostenlose Erstellung von Hochrechnungen (Pflichtversicherung) und Modellrechnungen (Freiwillige Versicherung)
- Überleitung von Anwartschaften anderer Versorgungseinrichtungen
Neben der Betriebsrente aus der Pflichtversicherung können unsere Versicherten mit staatlicher Förderung zusätzlich etwas für ihre Altersvorsorge tun. Dies ist mit Hilfe der Entgeltumwandlung oder eines Riester-Vertrages möglich. Dadurch lässt sich die bereits attraktive Betriebsrente aus der Pflichtversicherung erheblich steigern.