Sie können die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen, wenn Sie
- bei der ZVK Thüringen pflichtversichert sind und
- eine laufende monatliche Vergütung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
Über die Höhe Ihres Beitrages sowie den Zahlungsrhythmus (monatlich, quartalsweise, jährlich) können Sie frei entscheiden.
Ihr jährlicher Gesamtbeitrag
- muss den Mindestbeitrag einhalten und
- darf den Betrag von 8 Prozent der im Kalenderjahr der Beitragszahlung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
Haben Sie Fragen?
Gern beraten wir Sie telefonisch unter (0 34 66) 33 64-85.