Ihre Entgeltumwandlung

Sie können die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen, wenn Sie

  • bei der ZVK Thüringen pflichtversichert sind und
  • eine laufende monatliche Vergütung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Über die Höhe Ihres Beitrages sowie den Zahlungsrhythmus (monatlich, quartalsweise, jährlich) können Sie frei entscheiden.
Ihr jährlicher Gesamtbeitrag

  • muss den Mindestbeitrag einhalten und
  • darf den Betrag von 8 Prozent der im Kalenderjahr der Beitragszahlung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

Haben Sie Fragen?
Gern beraten wir Sie telefonisch unter (0 34 66) 33 64-85.
Ihre Modellrechnung
Haben Sie sich für einen Beitrag entschieden, teilen Sie uns diesen mit. Das können Sie telefonisch tun, Sie können auch unser Modellrechnungs-Formular benutzen.
Daraufhin erstellen wir Ihnen ein unverbindliche und kostenlose Modellrechnung.

Online-Rechner:
Alternativ können Sie auch direkt online eine persönliche Probeberechnung selbst durchführen und diese direkt an uns mailen! Wir senden Ihnen darauf hin Ihre schriftliche Modellrechnung zu.

Ihr Vertrag
Haben Sie unsere garantierten Rentenleistungen überzeugt?
Dann überreichen Sie Ihrem Arbeitgeber die „Anmeldung zur Entgeltumwandlung“. Diese ist Bestandteil der Modellrechnung.

Rein formell wird der Vertrag zwischen der ZVK Thüringen und dem Arbeitgeber geschlossen, dieser ist Versicherungsnehmer. Alleiniger Versicherter und damit Leistungsbezieher sind Sie. Dafür unterzeichnen Sie eine Vereinbarung über die Umwandlung Ihrer Entgeltbestandteile.

Ab dem Monat der ersten Beitragszahlung wird der umgewandelte Beitrag auf Ihrem Gehaltsschein ausgewiesen und Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt an die ZVK Thüringen. In Ihrem jährlichen Versicherungsnachweis werden die umgewandelten Beiträge inklusive der entsprechend zusätzlich erworbenen Rentenpunkte dargestellt.