Sie können die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen, wenn Sie
- bei der ZVK Thüringen pflichtversichert sind und
- eine laufende monatliche Vergütung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
Über die Höhe Ihres Beitrages sowie den Zahlungsrhythmus (monatlich, quartalsweise, jährlich) können Sie frei entscheiden.
Ihr jährlicher Gesamtbeitrag muss lediglich den Mindestbeitrag überschreiten.
Haben Sie Fragen?
Gern beraten wir Sie telefonisch unter (0 34 66) 33 64-85.