Die ZVK Thüringen ist, als Sondervermögen des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen (selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts), nicht insolvenzfähig.
Darüber hinaus ergeben sich entscheidende Vorteile hinsichtlich
- der Kosten,
- der Flexibilität und
- der Sicherheit.
Wir garantieren Ihnen ohne „Wenn“ und „Aber“…
- Leistungen ab dem ersten Euro. Es entsteht sofort eine Rentenanwartschaft.
- Leistungen aus einer Hand. Mit einem Antrag können Sie Ihre komplette Betriebsrente, also Pflicht- und Freiwillige Versicherung, beantragen.
- grundsätzlich lebenslange Renten. Diese zahlen wir im Todesfall auch an Hinterbliebene aus.
- einen Garantiezins in Höhe von 3,25 %. Da wir nicht gewinnorientiert sind, arbeitet unser Geld nur für Sie als unsere Versicherten.
- eine jährliche Rentenerhöhung um 1 %. Ein Leben lang.
- geringe Verwaltungskosten. Wir zahlen keine Managergehälter an Vorstände, Provisionen an Beschäftigte oder Dividenden an Aktionäre.
- keine versteckten Gebühren, die in den ersten Jahren des Einzahlens gedeckt werden müssen.
- Leistungen nach dem Solidarprinzip. Wir sichern Sie ohne Gesundheitsprüfung für den Fall einer Erwerbsminderung ab.
- bei der Kapitalanlage nicht spekulativ tätig zu sein. Wir setzen nur auf sicherste Anlagenformen.
- eine flexible Vertragsgestaltung. Ein Vertragswechsel innerhalb unserer freiwilligen Versicherung, Beitragsfreistellung und individuelle Leistungserhöhung durch Ausschluss bestimmter Risiken sind immer kostenfrei und jederzeit möglich.
- soziale Komponenten. Versorgungspunkte werden gutgeschrieben, ohne dass eine direkte Beitragsleistung gegenüber steht (z.B. Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten).