Richtig berechnen

Um in den Genuss der kompletten Förderung zu kommen, ist die Einzahlung eines Mindesteigenbeitrages vorgeschrieben. Dieser beträgt

  • 4 % Ihres Bruttoentgelts aus dem Vorjahr
  • abzüglich Ihrer möglichen Zulagen.

Zur Bestimmung Ihres persönlichen Mindesteigenbeitrages können Sie gern unseren Riester-Beitragsrechner benutzen.

Bitte beachten Sie:
Zahlen Sie weniger als den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, werden Ihnen die Zulagen anteilig gewährt.

Natürlich können Sie auch höhere Beiträge einzahlen, um Ihren persönlichen Vorsorgebedarf zu sichern. Dadurch erhalten Sie zwar keine höheren Zulagen, aber eventuell eine höhere Steuererstattung. Natürlich erhöhen Sie darüber hinaus Ihre zukünftige Rente aus der Freiwilligen Versicherung noch einmal.

Beispiel 1Beispiel 2

Vorjahresentgelt: 30.000 € ; 2 Kinder (geb. 2005 und 2008)

  • 4% von 30.000 € = 1.200 €
  • abzüglich 175 € Grundzulage
  • abzüglich 485 € Kinderzulagen
  • Mindesteigenbeitrag: 540 € (45,00 € monatlich)

Ergebnis: Für einen Beitrag von 540 € erhalten Sie Zulagen in Höhe von 660 €.
Das entspricht einer Förderquote von 55 %.

Vorjahresentgelt 40.000; keine Kinder; Steuerklasse IV

  • 4% von 40.000 € = 1.600 €
  • Abzüglich 175 € Grundzulage
  • Mindesteigenbeitrag: 1.425 € (118,75 € monatlich)
  • mögliche Steuererstattung über die Steuererklärung: 260 €

Ergebnis: Für einen Beitrag von 1.425 € erhalten Sie Zulagen in Höhe von 175 € und eine mögliche Steuerermäßigung von 260 €.
Das entspricht einer Förderquote von insgesamt 30,53 %.