Neben Ihrem Arbeitgeber, der den Großteil der Beiträge zahlt, leisten auch Sie einen Anteil beim Aufbau Ihrer Betriebsrente.
Die Höhe Ihrer Beteiligung ist im jeweils geltenden Tarifvertrag – z.B. Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal (ATV-K) – festgelegt oder ergibt sich aus einer betrieblichen bzw. arbeitsvertraglichen Regelung.
Wie viel das genau ist, sehen Sie auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Ihre Personalabteilung kann Ihnen über abweichende Regelungen Auskunft erteilen.
Frei entscheiden können Sie über den Einzahlungsweg und eines dieser Modelle wählen:
Das Bruttomodell ist das gesetzlich vorgegebene “Normalmodell”.
Wechsel möglich:
Ein Wechsel zwischen den Modellen ist jederzeit möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung!
Für einen Vergleich der Modelle und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.