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Abschlussgebühr -  Bei der ZVK Thüringen gibt es keine Abschlussgebühren, da die Zusatzversorgung eine tarifvertragliche Leistung ist. Die ZVK Thüringen als öffentlich-rechtliche Einrichtung der Tarifparteien sorgt für deren Umsetzung.  Auch beim Abschluss einer Freiwilligen Versicherung sind diese, genau wie Provisionen, nicht vorgesehen. tzurrrrrrrrrrruuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuz
Antrag auf Altersvorsorgezulage (Zulagenantrag): -  Keine Zulagen ohne Antrag - auf diese einfache Formel lässt sich die staatliche Förderung bringen. Nur wenn Sie mindestens einmal den Zulagenantrag stellen, können Sie Grund- und/oder Kinderzulage(n) erhalten. Im Antrag haben wir bereits alle uns bekannten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) vorausgefüllt. Prüfen Sie diese dennoch sorgfältig. Unter dem Punkt „H" können Sie aus Ihrem Antrag einen Dauerzulagenantrag machen. Damit müssen Sie nicht jedes Jahr erneut die Zulagen beantragen, das erledigt die ZVK Thüringen dann automatisch für Sie. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Arbeitgeberwechsel -  Sie können die Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgungskasse auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fortführen. Dies müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Zusatzversorgungskasse beantragen. ...............................................................................................................................................................................................
Berufseinsteigerbonus -  Haben Sie eine Freiwillige Versicherung mit staatlicher Förderung abgeschlossen und haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, steht Ihnen im ersten Sparjahr einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage zu. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Grundzulage -  Jedem Zulageberechtigten steht eine Grundzulage zu. Diese beträgt jährlich 175 €. -------------------------------------------------------------------------------------------
Kinderzulage -  Die Kinderzulage wird für jedes Ihrer Kinder gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Diese kann die Zulage auch auf den Vater übertragen. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der auch tatsächlich das Kindergeld erhält. Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Die Zulage wird einmal im Jahr gezahlt und beträgt für ein nach dem 31.12.2007 geborenes Kind auf 300 €. Für davor geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 185 €. --------------------------------------------------------------------------------
Mindesteigenbeitrag -  Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Betrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe aufwenden. Dieser wird aus 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes des Vorjahres ermittelt. Durch die staatliche Förderung reduziert sich Ihr Aufwand zur Altersvorsorge um Ihre Grundzulage und gegebenenfalls zusätzlich um die Kinderzulage/n. Der nach Abzug aller Zulagen verbleibende Betrag ist der von Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr noch zu leistende Mindesteigenbeitrag. Ihren Mindesteigenbeitrag können Sie auch online berechnen. ---------------------------------------------------------------------------------
Nachgelagerte Besteuerung -  Ist in der Ansparphase die staatliche Förderung in Anspruch genommen worden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Hinweis: Da im Alter i.d.R. das Einkommen geringer als während des Erwerbslebens ist, sind damit auch der Steuersatz und die Steuerlast geringer. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Provisionen -  Bei der ZVK Thüringen fallen keine Provisionen an. So profitieren Sie als Versicherter im vollen Umfang von den eingezahlten Beiträgen.   ewrqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqq
Rentenantrag -  Teilen Sie uns telefonisch mit, wenn absehbar ist, dass Sie in Rente gehen werden. Wir schicken Ihnen dann umgehend die notwendigen Unterlagen zu. Die Vorlage des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mehr erforderlich, da die Daten vom Rentenversicherungsträger automatisch übermittelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sind die Unterlagen komplett, werden wir die Rente festsetzen. Sie können sich den Rentenantrag natürlich auch ganz bequem herunterladen. ..............................................................................................................
Rentenbeginn -  Der Anspruch auf eine Betriebsrente entsteht immer dann, wenn auch ein Anspruch beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger besteht und die weiteren Voraussetzungen (Wartezeit) erfüllt sind. Die Vorlage des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mehr erforderlich, da die Daten vom Rentenversicherungsträger automatisch übermittelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sollten Sie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung. In diesem Fall erfolgt eine gesonderte Prüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen auf eine Betriebsrente. Gehen Sie vor Ihrem gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter in Rente, ist mit Abschlägen zu rechnen. ...............................................................................................................................................................................
Schädliche Verwendung -  Die Freiwillige Versicherung mit staatlicher Förderung dient dem Aufbau einer lebenslangen monatlichen Altersrente. Dafür zahlt Ihnen der Staat Zulagen und gewährt einen Sonderausgabenabzug. Verwenden Sie ihr Altersvorsorgevermögen nicht für eine lebenslange Leistung und kündigen Ihren Vertrag, liegt nach dem Altersvermögensgesetz eine schädliche Verwendung vor. Eine schädliche Verwendung liegt ebenfalls vor, wenn Sie sich ihr Altersvorsorgevermögen bei Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen oder ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union bzw. in einen Staat auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftraum nicht anwendbar ist verlegen. Bei einer schädlichen Verwendung werden die in dem Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die gegebenenfalls gewährten Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug von der Auszahlungssumme einbehalten und an die Zulagenstelle (ZfA) zurück gezahlt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sockelbetrag -  Der Sockelbetrag beträgt einheitlich 60 € jährlich. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie diesen Beitrag in jedem Fall jährlich zahlen, auch wenn Ihr Mindesteigenbeitrag darunter liegt. Beispiel: Den Sockelbetrag müssen z.B. auch Mütter oder Väter mit Kindern einzahlen, die während der Elternzeit kein Arbeitseinkommen beziehen. -------------------------------------------------------------------------
Sonderausgabenabzug -  Die Beiträge zur Freiwilligen Versicherung mit staatlicher Förderung, einschließlich der Zulagen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Der abzugsfähige Beitrag ist allerdings begrenzt. Das Finanzamt überprüft, ob die Steuerersparnis oder die Zulage günstiger ist. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, erstattet Ihnen das Finanzamt den zusätzlichen Steuervorteil. Um Ihre Beiträge an das Finanzamt melden zu dürfen, benötigen wir die Einwilligungserklärung zur automatisierten Datenübermittlung an die ZfA von Ihnen. Nur wenn Sie die Einwilligung erteilt haben, können Sie den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Versicherungsnachweis -  Sie erhalten einmal jährlich einen Versicherungsnachweis. Diesem können Sie entnehmen, wie hoch Ihre derzeitige Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente ist. Somit haben Sie immer Alles im Überblick und können vergleichen, wie Ihr Versorgungskonto von Jahr zu Jahr wächst. .......................................................................................................................................