Zur Berechnung der Betriebsrente benötigt die ZVK Thüringen verschiedene Informationen. Hierzu gehört der Nachweis über den Anspruch auf die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Durch Einführung des elektronischen Datenaustausches werden alle erforderlichen Informationen von der Deutschen Rentenversicherung an die ZVK Thüringen übermittelt. Einen Bescheid müssen Sie uns nicht vorlegen. Das soll Ihnen die Beantragung der Betriebsrente erleichtern.
Wichtige Fragen rund um den Datenaustausch beantworten wir Ihnen nachfolgend:
- Eintritt des Versicherungsfalles (Rentenbeginn),
- Erfüllung der Wartezeit.
Außerdem muss ein Anspruch auf die Altersrente als Vollrente in der Deutschen Rentenversicherung bestehen. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente löst in der Zusatzversorgung keinen Versicherungsfall aus.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier. Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein.
Bitte beachten Sie, dass die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zusammen mit nur einem Vordruck beantragt werden.
Das spart Zeit und Papier und vereinfacht Ihnen die Beantragung der Betriebsrente.
Der Datenaustausch zwischen der ZVK Thüringen und dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger erfolgt elektronisch durch eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung.
Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K).
Die Betriebsrente muss zum Beispiel in folgenden Fällen überprüft werden:
- Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente
- Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Renten wegen Erwerbsminderung
- Umwandlung einer Altersrente als Vollrente in eine Altersrente als Teilrente
- Umwandlung einer kleinen Witwen-/Witwerrente in eine große Witwen-/Witwerrente
- Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten
Die Änderungen Ihrer Rente aus der Deutschen Rentenversicherung werden uns vom Rentenversicherungsträger automatisch übermittelt. Den Rentenbescheid hierüber müssen Sie uns nicht vorlegen. Sofern sich Änderungen Ihrer Betriebsrente ergeben, werden Sie von uns informiert.
Sie müssen uns weiterhin folgende Änderungen mitteilen:
- Änderung der Anschrift
- Änderung der Bankverbindung
- Krankenkassenwechsel
Die Anzeigepflichten sind hier nicht abschließend genannt. Diese erhalten Sie mit den Unterlagen zur Festsetzung Ihrer Betriebsrente.