Sonderausgabenabzug

Sonderausgabenabzug

Die Beiträge zur Freiwilligen Versicherung mit staatlicher Förderung, einschließlich der Zulagen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Der abzugsfähige Beitrag ist allerdings begrenzt. Das Finanzamt überprüft, ob die Steuerersparnis oder die Zulage günstiger ist. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, erstattet Ihnen das Finanzamt den zusätzlichen Steuervorteil.

Um Ihre Beiträge an das Finanzamt melden zu dürfen, benötigen wir die Einwilligungserklärung zur automatisierten Datenübermittlung an die ZfA von Ihnen.

Nur wenn Sie die Einwilligung erteilt haben, können Sie den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. ———————————————————————————————————————————————————————————————-