Leistungsbescheinigungen für 2014 werden versendet
Alle Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger erhalten voraussichtlich Ende Februar Post von der ZVK Thüringen. Allen Beziehern einer Betriebsrente bei der ZVK Thüringen senden wir dann eine Leistungsbescheinigung für das Jahr 2014 zu.
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Deshalb ist die ZVK Thüringen verpflichtet, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen.
Nähere Informationen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.