Garantiezins der ZVK Thüringen bleibt unverändert
Der Garantiezins für die Freiwillige Versicherung der ZVK Thüringen bleibt auch weiterhin unverändert bei 2,75 %. Die gesetzliche Absenkung hat somit keine Auswirkung auf unsere zusätzlichen Altersvorsorge-Produkte.
Zum 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber erneut den Garantiezins (Höchstrechnungszins) für neu abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen gesenkt. Seitdem ist lediglich eine Verzinsung in Höhe von 1,25 % garantiert (bisher: 1,75 %).
Die Freiwillige Versicherung der ZVK-Thüringen ist von dieser Absenkung nicht betroffen. Wir bieten Ihnen weiterhin auch für neu abgeschlossene Verträge einen Garantiezins von 2,75 % in unseren Freiwilligen Produkten
- Entgeltumwandlung und
- Riester-Rente.
Vergleichen Sie beim Abschluss eines Altersvorsorgevertrages daher stets die garantierten Rentenleistungen. Möchten Sie wissen, wie eine Freiwillige Versicherung der ZVK Thüringen für Sie persönlich aussehen könnte?
Dann fordern Sie einfach unter 03466/3664-85 eine kostenlose und unverbindliche Modellrechnung an.