Keine Änderungen der Finanzierung bei der ZVK

1. Tarifabschluss 2016 – Keine Änderungen der Finanzierung bei der ZVK Thüringen

Ein zentraler Punkt in den abgeschlossenen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern war die Thematik der Zusatzversorgung.

In der Tarifeinigung vom 29. April 2016 haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, hier keine Leistungseinschnitte vorzunehmen. Darüber hinaus wurde für ausdrücklich benannte Versorgungseinrichtungen u.a. ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag (Eigenbeteiligung) beschlossen (siehe Anlage 6 zur Tarifeinigung).

Die ZVK Thüringen zählt nicht zu diesen Versorgungseinrichtungen.
Gemäß dem vom Kassenausschuss beschlossenen und zuletzt im Jahr 2015 fortgeschriebenen Finanzierungskonzept beträgt der Umlagesatz weiterhin 1,1 %. Auch der Zusatzbeitrag bleibt mit einem Satz von 4,0 % unverändert (vgl. RS 01/2010 und 3/2015).


2. Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage

Durch die lineare Anpassung der Vergütung ab 01. März 2016 ergeben sich auch neue Grenzwerte für die zusätzliche Umlage nach § 76 ZVK-Satzung.

Diese betragen:

  • ab dem 01. März 2016 monatlich 7.173,70 €
  • im Monat der Jahressonderzahlung 10.326,00 €.