Rentner erhalten Leistungsmitteilung

Alle Rentner der ZVK Thüringen erhalten jährlich im Februar eine „Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. In diesem Jahr wird der Versand aller Voraussicht nach in der 6. KW erfolgen.

Beispiel für eine Leistungsmitteilung

 

In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im Vorjahr gezahlten Renten mit. Dazu sind wir im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens gesetzlich ebenso verpflichtet, wie der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten per elektronischen Datensatz zu übermitteln. Von dort werden die Daten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.

Ob Sie als Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die Zusatzversorgungskasse nicht beantworten.

Haben Sie bisher noch keine Steuererklärung abgegeben, empfehlen wir Ihnen unsere Steuerbescheinigungen in jedem Fall aufzubewahren und sich regelmäßig beim Finanzamt zu informieren, ob eine Steuerpflicht vorliegt.
Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, können Sie mit der Übersicht in unserem Schreiben die entsprechenden Leistungsdaten schnell an der entsprechenden Stelle einpflegen.