Grenzwerte ändern sich

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 25.10.2020 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01.04.2021. Das hat auch Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 unserer Satzung.

Der aktuelle Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage richtet sich nach dem 1,133-fachen des Betrages der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD Tarifgebiet Ost und ändert sich wie folgt:

  • Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.04.2021 auf 7.017,95 Euro,
  • multipliziert mit Faktor 1,133, ergibt
  • vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 monatlich 7.951,34 €.

2021 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 11.821,26 €.