Grenzwerte ändern sich
Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 25.10.2020 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01.04.2021. Das hat auch Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 unserer Satzung.
Der aktuelle Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage richtet sich nach dem 1,133-fachen des Betrages der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD Tarifgebiet Ost und ändert sich wie folgt:
- Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 01.04.2021 auf 7.017,95 Euro,
- multipliziert mit Faktor 1,133, ergibt
- vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 monatlich 7.951,34 €.
2021 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 11.821,26 €.