TV Covid gilt weiter

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich mit den zuständigen Gewerkschaften am 15.12.2021 darauf geeinigt, den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30. März 2020, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 25. Oktober 2020, bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

Alles bisherigen Regelungen bleiben demzufolge erhalten.

Der TV COVID regelt insbesondere Voraussetzungen, Ausgestaltung, Umfang und Höchstdauer der Kurzarbeit sowie eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit gezahlten Kurzarbeitergeldes auf bis zu 95 % des zuvor ohne Kurzarbeit erzielten Nettomonatsentgelts durch die kommunalen Arbeitgeber.

Bei den Aufstockungsbeträgen handelt es sich – anders als bei dem Kurzarbeitergeld selbst – um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, so dass sich die Aufstockung positiv auf die Höhe der Betriebsrentenanwartschaft auswirkt.