Diese Bescheinigung erhalten Sie dann, wenn Sie im vergangenen Jahr Beiträge an die ZVK aus dem Nettoentgelt entrichtet haben oder wenn sich der Zulagenanspruch gegenüber den vergangenen Jahren nachträglich verändert hat. Zulagen werden für den individuell versteuerten Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag sowie für evtl. geleistete Beiträge in eine Freiwillige Versicherung mit Riesterförderung gewährt.
Die Bescheinigung dient als Nachweis für Ihre Unterlagen über die im Vorjahr gewährten Zulagen und zur Kontrolle der zu Grunde gelegten Altersvorsorgebeiträge.
Sollten Sie feststellen, dass Beiträge und/oder Zulagen nicht in der erwarteten Höhe ausgewiesen werden, besteht innerhalb eines Jahres ab Zugang der Bescheinigung die Möglichkeit, über uns einen Festsetzungsantrag zu stellen. Mit diesem Antrag wird die ZfA zur nochmaligen Prüfung des Sachverhaltes verpflichtet. Wir empfehlen, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen, um Unklarheiten zu besprechen.