Versicherte erhalten Renteninformation

In den kommenden Tagen erhalten alle unsere Versicherten die jährliche Renteninformation sowie weitere Unterlagen zugesandt.
Um welche Dokumente es sich dabei genau handelt und welche Besonderheiten in diesem Jahr zu beachten sind, wollen wir Ihnen kurz erläutern.

 

Renteninformation

 

Alle Versicherten der ZVK Thüringen erhalten die Renteninformation für das Jahr 2022. Diese enthält auf einen Blick alle Informationen zum Stand Ihrer Zusatzversorgung.

Zudem bietet er Ihnen die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber gemeldeten Entgelte zu überprüfen und fehlerhafte Meldungen gegebenenfalls bei diesem anzuzeigen.

Für Verträge in der Freiwilligen Versicherung wird jeweils eine separate Renteninformation erstellt und mit versandt.

Bescheinigung nach § 92 EStG

 

Diese Bescheinigung erhalten Sie dann, wenn Sie im vergangenen Jahr Beiträge an die ZVK aus dem Nettoentgelt entrichtet haben oder wenn sich der Zulagenanspruch gegenüber den vergangenen Jahren nachträglich verändert hat. Zulagen werden für den individuell versteuerten Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag sowie für evtl. geleistete Beiträge in eine Freiwillige Versicherung mit Riesterförderung gewährt.

Die Bescheinigung nach § 92 EStG enthält Informationen über:

  • die Höhe der im abgelaufenen Kalenderjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge,
  • das Bestehen eines Zulagenanspruches,
  • die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen,
  • den Stand des Altersvorsorgevermögens und
  • die Bestätigung der durch den Anbieter erfolgten Datenübermittlung der im Vorjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Die Bescheinigung dient als Nachweis für Ihre Unterlagen über die im Vorjahr gewährten Zulagen und zur Kontrolle der zu Grunde gelegten Altersvorsorgebeiträge.

Sollten Sie feststellen, dass Beiträge und/oder Zulagen nicht in der erwarteten Höhe ausgewiesen werden, besteht innerhalb eines Jahres ab Zugang der Bescheinigung die Möglichkeit, über uns einen Festsetzungsantrag zu stellen. Mit diesem Antrag wird die ZfA zur nochmaligen Prüfung des Sachverhaltes verpflichtet. Wir empfehlen, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen, um Unklarheiten zu besprechen.

Antrag auf Altersvorsorgezulage

 

Auch in diesem Jahr haben wir einen Antrag auf Altersvorsorgezulage an alle Versicherten versendet, die im Vorjahr (Beitragsjahr) förderfähige Beiträge gezahlt und keinen Dauerzulagenantrag gestellt haben.

Für Pflicht- und Freiwillige Versicherung ist jeweils ein separater Antrag zu stellen.

Für die Antragstellung besteht eine Frist von zwei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Beitragsjahrs. Die Anträge sind bei der ZVK Thüringen zu stellen.

Änderungsmitteilung

 

Haben Sie bereits einen Antrag auf Altersvorsorgezulage gestellt und darin die ZVK Thüringen bevollmächtigt, die Zulagen zukünftig automatisch zu beantragen (Dauerzulagenantrag), erhalten Sie eine Änderungsmitteilung.

Insbesondere sind mitzuteilen

  • Änderung persönlicher Daten (z.B. Adresse, Name),
  • Familienstand (ggf. Daten des Ehepartners ergänzen oder zurücknehmen),
  • Hinzukommen/Wegfall einer Kindergeldberechtigung.

Zurück nur bei Änderungen
Die Änderungsmitteilung müssen Sie lediglich zurücksenden, wenn sich die darin enthaltenen persönlichen Angaben geändert haben.

 

Haben Sie Fragen?
Gern beraten wir Sie telefonisch unter (0 34 66) 33 64-85.