Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten

Am 16.6.2023 hat der Bundesrat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Damit werden die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 in Kraft treten.

Neben verschiedenen Leistungsanpassungen wurde auch der Beitragssatz angepasst. Der gesetzliche Beitragssatz steigt auf 3,4 %, der neue Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Gleichzeitig wurde ein Beitragsabschlag ab dem 2. bis zum 5. Kind i.H.v. 0,25 % eingeführt. Dabei werden nur Kinder in der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag angerechnet.

Die neuen gesetzlichen Beitragssätze werden ab dem 01.07.2023 bei der Berechnung der Betriebsrente berücksichtigt.

Der neue Beitragsabschlag bei Erziehung mehrerer Kinder kann derzeitig noch nicht umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat hierzu eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2025 eingeräumt. Es soll ein neues digitales Meldeverfahren über die Kinderanzahl entwickelt werden.

Dies bedeutet, Sie als Betriebsrentner müssen nichts tun! Falls relevante Kinder zu berücksichtigen sind, wird dies automatisch nachträglich erfolgen.