ZVK und Deutsche Rentenversicherung vernetzen sich

 

Bei der Beantragung Ihrer Betriebsrente oder wenn sich an Ihrer Rente etwas geändert hat, mussten Sie bisher stets den aktuellen Bescheid Ihres gesetzlichen Rententrägers vorlegen.
Ab sofort ist das nicht mehr notwendig.

Ab dem 01.01.2024 fordert die Zusatzversorgungskasse Thüringen die zur Feststellung des Versicherungsfalls und zur Berechnung der Betriebsrente erforderlichen Daten elektronisch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung direkt von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Das gilt auch für laufende Rentenansprüche, die dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen sind.

Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K).

Wir werden alle Betriebsrentner zu diesem Datenaustausch anmelden.
Muss im Ausnahmefall ein Rentenbescheid vorgelegt werden, informieren wir Sie hierüber.