Versand der Steuermitteilung für 2023
Die ZVK Thüringen hat die Steuermitteilungen für das Jahr 2023 an alle Rentenempfänger versandt.
In dieser Mitteilung teilen wir Ihnen die Höhe der im Vorjahr gezahlten Renten mit. Dazu sind wir im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens gesetzlich verpflichtet. Zudem wurde gleichzeitig der vorgeschriebene elektronische Datensatz an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Von dort werden die Daten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Ob Sie als Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die Zusatzversorgungskasse nicht beantworten. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder einem Berater ob eine Abgabepflicht vorliegt.
Falls Sie eine Steuererklärung abgeben, können Sie mit der Übersicht in unserem Schreiben die entsprechenden Leistungsdaten schnell an der entsprechenden Stelle einpflegen.
Zusätzlich haben wir Ihnen einen Informationsflyer zur Datenübermittlung mit der Deutschen Rentenversicherung beigefügt. Unsere Betriebsrente wird ab sofort automatisch an die relevanten Änderungen der gesetzlichen Rente angepasst.