Pflegeversicherungsbeiträge angepasst – Wir benötigen Ihre Mitarbeit

 

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gibt es für Eltern Anpassungen bei den Pflegeversicherungsbeiträgen. Wenn Sie

  • eine Betriebsrente beziehen und
  • mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben,

benötigen wir Ihre Mitarbeit. Melden Sie uns ganz einfach über das folgende Webformular die notwendigen Daten, und wir prüfen umgehend Ihre Betriebsrente.

Kinderdaten (PUEG)

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    Mit dem zum 01.07.2023 in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sind unter anderem Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen auf den Weg gebracht worden.

    Durch das Gesetz wurde auch der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 % angehoben.

    • Bei Kinderlosen gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %.
    • Eltern zahlen generell 0,6 % weniger als Kinderlose (3,40 %).
    • Der Beitragssatz verringert sich ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 % je Kind.
    • Der Beitragssatz kann demzufolge bis auf 2,40 % sinken (bei 5 Kindern unter 25 Jahre).

    Es gelten somit folgende Beitragssätze:

    ohne Kinder4,00 %
    1 Kind3,40 %
    2 Kinder (unter 25 Jahre)3,15 %
    3 Kinder (unter 25 Jahre)2,90 %
    4 Kinder (unter 25 Jahre)2,65 %
    ab 5 Kindern (unter 25 Jahre)2,40 %

     

     

     

     

     

     


    Das Gesetz sieht vor, dass bis Mitte 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt wird. Damit sollen den beitragsabführenden Stellen sowie den Pflegekassen die Daten bis spätestens zu diesem Zeitpunkt in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Betroffene Renten werden dann rückwirkend (frühestens ab dem 01.07.2023) mit den reduzierten Beitragssätzen korrigiert.
    Die neuen Beitragssätze für Kinderlose und die Reduzierung für ein Kind haben wir bereits anhand der vorhandenen Daten berücksichtigt.

    Auswirkungen am Beispiel:

    kein Kind
    (Zuschlag)
    1 Kind2 Kinder
    unter 25
    3 Kinder
    unter 25
    4 Kinder
    unter 25
    5 Kinder
    unter 25
    Bruttorente300,00 €300,00 €300,00 €300,00 €300,00 €300,00 €
    Beitragssatz4,00 %3,40 %3,15 %2,90 %2,65 %2,40 %
    Abzug PV12,00 €10,20 €9,45 €8,70€7,95 €7,20 €