Erhöhte Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen
Zum Jahresbeginn 2025 ist bei fast allen gesetzlichen Krankenversicherungen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag gestiegen. Betriebsrentner sind von der Erhöhung erst 2 Monate später, also ab März, betroffen.
Die Änderung macht sich nur bei Betriebsrentnern bemerkbar, die auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen!
Im Verwendungszweck der Rentenzahlung März 2025 wird auf eventuelle Veränderungen hingewiesen. Auch die Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung und des Zusatzbeitrages sind darin ersichtlich.
Bei Fragen zur Höhe des neuen Zusatzbeitrages wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.