Änderungen im Riester-Verfahren – Bescheid über die Altersvorsorgezulage von Amts wegen
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überprüft seit dem Beitragsjahr 2024 die Angaben in den Zulagenanträgen vollständig auf Richtigkeit, bevor sie die Riester-Zulagen an die Anleger auszahlt. Somit sollen die Zulagenrückforderungen minimiert werden. Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass Abweichungen zwischen den angegebenen und den von der ZfA erhobenen Daten bestehen, z.B. wenn ein Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist, so wird eine Festsetzung von Amts wegen vorgenommen.
Das bedeutet: Die ZfA sendet Ihnen einen Bescheid in welchem die Zulage festgesetzt wurde. Dazu können Sie sich innerhalb eines Monats äußern und gegebenenfalls direkt bei der ZfA Einspruch einlegen.
Bitte denken Sie im Falle einer Festsetzung von Amtswegen daran, die Änderung (z.B. Wegfall Kindergeldanspruch) auch uns mitzuteilen, da wir sonst im nächsten Jahr erneut mit den falschen Daten Ihre Zulage beantragen und es erneut zu einem Festsetzungsantrag von Amts wegen kommt. Dazu können Sie die Änderungsmitteilung nutzen, welche wir Ihnen in den nächsten Tagen zusenden werden.
WICHTIG: Eine im Festsetzungsbescheid ausgewiesene Zulage wird Ihnen im Folgejahr nicht auf der Bescheinigung nach § 92 EStG ausgewiesen.