Renteninformation noch übersichtlicher

In den kommenden Tagen erhalten alle unsere Versicherten die jährliche Renteninformation sowie weitere Unterlagen zugesandt.
Um welche Dokumente es sich dabei genau handelt und welche Besonderheiten in diesem Jahr zu beachten sind, wollen wir Ihnen kurz erläutern.

 

Renteninformation

Alle Versicherten der ZVK Thüringen erhalten die Renteninformation für das Jahr 2024.

Diese enthält auf einen Blick alle Informationen zum Stand Ihrer Zusatzversorgung.

Zudem bietet Sie Ihnen die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber gemeldeten Entgelte zu überprüfen und fehlerhafte Meldungen gegebenenfalls bei diesem anzuzeigen.

Bei der Renteninformation gibt es in diesem Jahr zwei wichtige Neuerungen:

  • Ab diesem Jahr ist die Renteninformation für die bessere Übersicht deutlich verkürzt. Sie enthält jetzt nur noch alle wesentlichen Informationen für das vergangene Jahr.
    Die Zeiten aus dem letzten Versicherungsnachweis behalten weiterhin Gültigkeit.
  • Bei der Hochrechnung der voraussichtlichen Betriebsrente zeigen wir den Versicherten jetzt zwei Varianten auf:
    • Erstens die Rente, die zum Renteneintrittsalter ausbezahlt würde, wenn das Entgelt bis zum Rentenbeginn der Höhe nach gleichbleibt.
    • Zweitens die Rente, die zum Renteneintrittsalter ausbezahlt würde, wenn eine jährliche Entgeltsteigerung von 2 % zugrunde gelegt wird.

Für Verträge in der Freiwilligen Versicherung wird jeweils eine separate Renteninformation erstellt und mit versandt.

Bescheinigung nach § 92 EStG

Diese Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie im vergangenen Jahr Beiträge an die ZVK aus dem Nettoentgelt entrichtet haben oder wenn sich der Zulagenanspruch gegenüber den vergangenen Jahren nachträglich verändert hat. Zulagen werden für den individuell versteuerten Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag sowie für evtl. geleistete Beiträge in eine Freiwillige Versicherung mit Riesterförderung gewährt.

Die Bescheinigung dient als Nachweis für Ihre Unterlagen über die im Vorjahr gewährten Zulagen und zur Kontrolle der zu Grunde gelegten Altersvorsorgebeiträge.

Sollten Sie feststellen, dass Beiträge und/oder Zulagen nicht in der erwarteten Höhe ausgewiesen werden, besteht innerhalb eines Jahres ab Zugang der Bescheinigung die Möglichkeit, über einen Festsetzungsantrag bei der Zentralen Stelle für Altersversorgung – ZfA zu stellen. Mit diesem Antrag wird die ZfA zur nochmaligen Prüfung des Sachverhaltes verpflichtet. Wir empfehlen, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen, um Unklarheiten zu besprechen.

Antrag auf Altersvorsorgezulage

Auch in diesem Jahr erhalten Sie einen Antrag auf Altersvorsorgezulage, sofern Sie im Vorjahr (Beitragsjahr) förderfähige Beiträge gezahlt und bisher keinen Dauerzulageantrag gestellt haben.

Bitte stellen Sie für die Pflicht- und die Freiwillige Versicherung jeweils einen separaten Antrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Beitragsjahres bei unserer Kasse.

Änderungsmitteilung

Haben Sie bereits einen Antrag auf Altersvorsorgezulage gestellt und darin die ZVK Thüringen bevollmächtigt, die Zulagen zukünftig automatisch zu beantragen (Dauerzulageantrag), erhalten Sie eine Änderungsmitteilung.

Insbesondere sind mitzuteilen

  • Änderung persönlicher Daten (z.B. Adresse, Name),
  • Familienstand (ggf. Daten des Ehepartners ergänzen oder zurücknehmen),
  • Hinzukommen/Wegfall einer Kindergeldberechtigung.

Zurück nur bei Änderungen
Die Änderungsmitteilung müssen Sie lediglich zurücksenden, wenn sich die darin enthaltenen persönlichen Angaben geändert haben.

 

Haben Sie Fragen?
Gern beraten wir Sie telefonisch unter (0 34 66) 33 64-85.