Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken künftig verpflichtet, bei der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) anzubieten. Dabei wird geprüft, ob der vom Zahler eingegebene Empfängername mit der zur IBAN des Zahlungsemfängers hinterlegten Bezeichnung übereinstimmt.


Bitte ausschließlich den zulässigen Empfängernamen verwenden!
Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung Ihrer Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse Thüringen sicherzustellen, bitten wir Sie, bei Überweisungen ausschließlich folgende zulässige Schreibweise als Empfängernamen zu verwenden:

  • ZVK Thüringen


Bitte passen Sie den Empfängernamen entsprechend in Ihren

  • Online-Banking-Vorlagen,
  • Banking-Anwendungen oder
  • anderen Systemen, wie z. B. Ihrer Finanzbuchhaltung, an.

Informieren Sie bitte gegebenenfalls auch Ihren Abrechnungsdienstleister oder Ihr Steuerbüro, damit die korrekte Bezeichnung in deren Systemen hinterlegt wird.

Diese Maßnahme dient der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Vermeidung von Zahlungsrückweisungen oder Verzögerungen durch fehlerhafte Empfängerdaten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!