Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025
Aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken künftig verpflichtet, bei der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) anzubieten. Dabei wird geprüft, ob der vom Zahler eingegebene Empfängername mit der zur IBAN des Zahlungsemfängers hinterlegten Bezeichnung übereinstimmt.
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ZVK Thüringen
Bitte passen Sie den Empfängernamen entsprechend in Ihren
- Online-Banking-Vorlagen,
- Banking-Anwendungen oder
- anderen Systemen, wie z. B. Ihrer Finanzbuchhaltung, an.
Informieren Sie bitte gegebenenfalls auch Ihren Abrechnungsdienstleister oder Ihr Steuerbüro, damit die korrekte Bezeichnung in deren Systemen hinterlegt wird.
Diese Maßnahme dient der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Vermeidung von Zahlungsrückweisungen oder Verzögerungen durch fehlerhafte Empfängerdaten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!