Betriebsrente jetzt noch attraktiver

Das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Pflichtversicherung bei der ZVK Thüringen. Genauer gesagt auf das Nettomodell.

Vergleich der Modelle

In der Pflichtversicherung können Sie sich, neben dem automatisch angewendeten Bruttomodell, auch für das Nettomodell entscheiden.

Dadurch haben Sie die Möglichkeit, ganz ohne zusätzlichen Vertrag, mit Hilfe der staatlichen Riesterförderung Ihre Betriebsrente nachhaltig zu erhöhen.

Ab 2018 steigt nun die mögliche Grundzulage auf 175 €.  Zudem bleibt die Kinderzulage unverändert bei jährlich bis zu 300 € je Kind sehr attraktiv. Diese Zulagen fließen jährlich zusätzlich auf Ihr Rentenkonto bei der ZVK.

Weiterer Vorteil bringt höhere Nettorente.
Durch die gesetzlichen Neuregelungen werden im Nettomodell nun keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf alle Rentenbestandteile fällig, die

  • auf Ihren eigenen Einzahlungen und
  • auf staatlichen Zulagen beruhen.

Dadurch haben Sie im Vergleich zum Bruttomodell eine höhere Nettorente zur Verfügung, womit das Nettomodell insbesondere für Versicherte, die Wert auf eine möglichst hohe Betriebsrente legen, noch interessanter wird.


Gern beraten wir Sie zur Thematik telefonisch und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.

Infomationsveranstaltungen möglich.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine kostenfreie Informationsveranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber durchzuführen. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung.