Bescheinigungen werden versendet (jetzt mit Update)

Update 31.03.2018

Inzwischen wurde für alle unsere Versicherten, die eine Papier-Bescheinigung erhalten haben, die Datensätze elektronisch übermittelt.


Einige unserer Versicherten erhalten in diesen Tagen Post von der ZVK. Die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ ist der Steuererklärung beizufügen.

Haben Sie sich für das Nettomodell entscheiden, können Sie Ihre riesterfähigen Beiträge im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dafür übermitteln wir für Sie jährlich die notwendigen Daten in einem maschinellen Meldeverfahren.

In diesem Jahr konnten wir leider nicht für alle Versicherten die Datensätze fristgerecht übermitteln. Versicherte für die sich die Datenübermittlung verzögert hat, erhalten von uns die für diesen Fall vorgesehene amtliche Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann der Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Die elektronische Übermittlung der Datensätze werden wir natürlich umgehend nachholen.

Kontakt
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern unter 03466/3364-85.