Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage

Mit der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst aus dem letzten Jahr wurde eine Tarifsteigerung ab dem 01.03.2015 um 2,4 % beschlossen. Diese Tariferhöhung hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage (§ 76 der Satzung).
Der Grenzwert der zusätzlichen Umlage ist das 1,133-fache des Betrages der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA (ab 01.03.2015 6.183,20 €). Daraus ergibt sich ab dem 01.03.2015 ein Grenzwert in Höhe von 7.005,57 €. Im Zuwendungsmonat erhöht er sich auf 10.158,07 €.