Freiwillige Versicherung bei der ZVK

Unser „Tarif 2013“ feiert in diesen Tagen seinen zweiten Jahrestag.
Die damit verbundenen Produkte, Entgeltumwandlung und Riester-Rente, bieten Ihren Beschäftigten einige offensichtliche Vorteile.

Insbesondere
die weit überdurchschnittliche Verzinsung von 2,75 %,
der niedrige Verwaltungskostensatz und
eine Vertragsgestaltung ohne Abschlussgebühren und ohne Provisionen

führen dazu, dass ZVK-Versicherte erhebliche Vorteile beim Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsoge haben.

Die aus den Vorteilen resultierenden Leistungshöhen, also die monatlich garantierten Altersrenten, sind transparent und einfach vergleichbar. Die stetig steigende Anzahl Freiwilliger Versicherungen, aber auch das Feedback zu Beratungen und Angeboten zeigen, dass unsere Versicherten diesen Fakt zu schätzen und diese Vorteile zu nutzen wissen.

Die Wahl des passenden Produktes sollte aber auch immer mit der Überprüfung der (meist 2011 getroffenen) Wahl des Einzahlungsmodells in der ZVK-Pflichtversicherung einher gehen. Durch die dort vorhandenen Möglichkeiten (Brutto- oder Nettomodell) sind verschiedene Kombinationen möglich, um die staatlichen Fördervarianten optimal auszunutzen.
Die daraus resultierenden Förderquoten sollen natürlich möglichst hoch sein, im Vordergrund sollte aber IMMER der Aufbau einer möglichst hohen zusätzlichen Absicherung für das Alter stehen.

Hier besteht in jedem Fall Optimierungsspielraum und Beratungsbedarf.

Gut zu wissen: Der zum 01.01.2015 vom Gesetzgeber abgesenkte Garantiezins (Höchstrechnungszins) für neu abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen auf 1,25 % hat keine Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung der ZVK. Unser Garantiezins bleibt unverändert bei 2,75 %.

Gern bieten wir zur Thematik Hilfestellungen telefonisch, nach Absprache auch gern mit einer Informationsveranstaltung und/oder Einzelberatungen vor Ort an.

Telefonische Informationen zur Thematik erhalten Sie unter 03466 / 3364 – 85.

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