Freiwillige Versicherung ohne staatliche Förderung

Bei einer Freiwilligen Versicherung die staatlich gefördert wird (Entgeltumwandlung oder Riester-Förderung), muss die spätere Rentenleistung voll versteuert werden.

Das ist beim Verzicht auf staatliche Förderung nicht der Fall.
Sie zahlen als ZVK-Versicherte/r frei wählbare Beiträge aus Ihrem versteuerten Einkommen in eine Freiwillige Versicherung ohne staatliche Förderung.

Die aus diesem Vertrag resultierenden Rentenleistungen sind nur mit dem sog. „Ertragsanteil“ zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn mit vollendetem 65. Lebensjahr müssen Sie dann nur 18 % des Rentenbetrages versteuern, sofern die Steuerfreigrenzen überschritten sind.

Diese Form der Altersvorsorge bietet sich an:

  • wenn Sie eine möglichst geringen Steuerbelastung zum Zeitpunkt des Rentenbezugs anstreben, oder
  • wenn Sie keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung oder Riester-Förderung haben.

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