Ihre Vorsorge im Vergleich
Ihre Pflichtversicherung mit Altersvorsorgezulagen nach bisherigem Recht und ab NEU ab 2027.
Ihre Jahresübersicht
Rentenbeginn–
Rente Pflichtversicherung–
Rente aus
Alter Förderung–
Alter Förderung–
Rente aus
Neuer Förderung–
Neuer Förderung–
| Jahr | Rente Pflichtversicherung | Rente aus Alter Förderung |
Rente aus Neuer Förderung |
|---|
Hinweis: Die Förder-Spalten enthalten ausschließlich die Renten aus den staatlichen Zulagen. Bei Riester alt wird der Arbeitnehmeranteil von 2,4 % als geleisteter Altersvorsorgebeitrag berücksichtigt. Die Zulage wird im Verhältnis zum erforderlichen Eigenbeitrag aus 4 % des Vorjahresbruttos (höchstens 2.100 €) gekürzt. Der Arbeitnehmeranteil selbst wird nicht als Rente ausgewiesen.

