Rechengrößen 2025 aktualisiert
Mit dem Rundschreiben RS 02/24 vom 12.12.2024 und auf unserer Website unter Rechengrößen 2025 haben wir Ihnen die relevanten Rechengrößen der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt.
Durch das Inkrafttreten von Tariferhöhungen im TVöD ist der Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage nun zum 1. April 2025 gestiegen.
Wir bitten darum, dies zu beachten.
Grenzbetrag für zusätzliche Umlage (§ 76 der Satzung) |
8.778,71 € (bis 31.03.2025) 9.042,08 € (ab 01.04.2025) 13.724,06 € (einschl. Jahressonderzahlung) |