Neue Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
Zum 01. Januar 2015 ändern sich, zunächst bis 31. Dezember 2018, die Bestimmungen für kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Diese unterliegen, im Gegensatz zu geringfügig...